Laut den "Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten" (BMEL) sind Gewürze wie folgt definiert:
"Gewürze und Kräuter sind PFLANZENTEILE, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind.
Gewürze sind Blüten, Früchte, Knospen, Samen, Rinden, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Teile davon, meist in getrockneter Form.
Kräuter sind frische oder getrocknete Blätter, Blüten, Sprossen oder Teile davon."
Außerdem:
"Gewürzmischungen: Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen."
Andere würzende Zutaten, zum Beispiel Gewürzzubereitungen, können dagegen auch weitere Bestandteile wie Hefeextrakt und Salz enthalten. Diese müssen aber einzeln im Zutatenverzeichnis stehen und dürfen sich nicht hinter der Bezeichnung „Gewürze“ oder „Gewürzmischung“ verstecken.
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Auch sollte man eventuell AROMEN (die ja durchaus tierische Bestandteile beinhalten können) nicht mit GEWÜRZEN verwechseln.