Die Kennzeichnungspflicht gilt für den bewussten Einsatz von Gentechnik, welcher bei Bioprodukten verboten ist. (Link entfernt...)
Tatsächlich muss auch bei 'konventionellen' Produkten nicht alles gekennzeichnet werden, sondern z.B. ab 0,9 Prozent GVO.
Selbst wenn 'ohne Gentechnik' draufsteht ( ), darf Gentechnik drin sein, wenn der Hersteller angibt, es sei eine unvermeidliche Verunreinigung und er habe Vorkehrungen getroffen.
Dabei belegen doch die zahlreichen negativen Tests, dass es im allgemeinen auch ohne Verunreinung geht.
In stark verarbeiteten Produkten wie Sojasauce ist so wenig DNA auffindbar, dass ein Nachweis von genverändertem Material nach heutigem Kenntnisstand kaum möglich ist . Nordrhein-Westfahlen (
http://www.ilm.nrw.de/gvorep/gvoshow1.html ) und Schleswig-Holstein beispielsweise haben anscheinend keine Sojasauce getestet. (Ich habe keine Testergebnisse gefunden, telefonische Anfrage beim Landeslabor ergab das Gleiche.)
Die Verunreinigung mit GVO ist bei Bioprodukten weniger häufig. (
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/files/mailing0612_beileger_0.pdf )
Das alles sind keine Antworten, die ich mir wünschen würde.
Da es zum jetzigen Thema passt, möchte ich darauf hinweisen, dass die meisten Pflanzen auf den Feldern genveränderte/n Gülle/Mist abbekommen bzw. Verdauungsreste von Tieren, die standardmäßig genverändertes Futtermittel bekommen.
Die Lösung hierfür wäre der Griff zu Produkten aus bioveganem Landbau.